Das Landesgericht für Strafsachen Wien hatte die Machtüberschreitung von Polizei und Staatsanwaltschaften und Ahmads Haft verlängert, sodass er insgesamt 25 Tage wegen „From the River to the sea, Palestine will be free“ in Untersuchungshaft gehalten wurde. Durch einen bemerkenswerten Enthaftungsbeschluss des Oberlandesgerichtes ist Ahmad jetzt endlich frei.
Ahmad Hilal war am 29. November 2025 während einer Demonstration zum Internationalen Tag der Solidarität mit Palästina festgenommen worden, nachdem er den Spruch „From the River to the Sea, Palestine will be free“ gerufen hatte und wurde schließlich am 23. Dezember aus der Untersuchungshaft entlassen. Diese Enthaftung ist nicht nur für Ahmad persönlich wichtig, sondern ist zugleich ein Erfolg gegen Repression der Behörden gegenüber Palästinenser:innen und Palästina-Aktivist:innen.
Ahmad wurde wegen einer politischen Äußerung, nicht wegen „Gefahr einer Tatbegehung“ 25 Tage lang zu Unrecht in Haft gehalten. Das ist reine Gesinnungsjustiz. Das Vorgehen gegen ihn zielte darauf ab, allen Palästina-Aktivist:innen zu signalisieren, dass ihr Protest gegen Apartheid möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Ahmads Verhaftung sollte einschüchtern, sollte dazu beitragen, die Solidaritätsbewegung mit Palästina zu schwächen und Palästinenser:innen sowie ihre Unterstützer:innen in der öffentlichen Meinung erneut in die Nähe von Gewalt und „Terrorismus“ zu rücken. Auf diese Weise legt der österreichische Staat durch seine Exekutive fest, welche Gewalt er als „rechtmäßig“ betrachtet, etwa den Völkermord, die Vertreibungen und die ethnischen Säuberungen an Palästinenser:innen, und stellt dem den Widerstand von Menschen, die sich gegen Besatzung und Völkermord einsetzen, als angeblichen Terrorismus oder als Terrorunterstützung gegenüber. Diese methodische politische Praktik offenbart sich am deutlichsten im Vorgehen von Exekutive und Justizapparat gegen den Spruch „From the River to the Sea, Palestine will be free“.
Das Oberlandesgericht folgt in seinem Enthaftungsbeschluss den Argumenten der Verteidigung: Gegen Ahmad besteht kein dringender Tatverdacht und schon gar keine Tatbegehungsgefahr. Die Haft ist somit ungerechtfertigt gewesen und basierend lediglich auf der Gesinnung Ahmads. Er wurde also wegen eines „Gesinnungsdelikts“ der Freiheit beraubt, indem er auf einer Demonstration für Menschenrechte und Freiheit in Palästina aufgetreten war und den Spruch „From the River to the Sea, Palestine will be Free“ gerufen hatte. Das bestätigt den politischen Charakter der Haft von Ahmad.
In dem Beschluss des OLG wurde zudem ausgeführt, dass der angefochtene Beschluss keinerlei konkrete Feststellungen zur Bedeutung des Spruchs „From the River to the Sea, Palestine will be free“ enthalte. Darüber hinaus wurde betont, auch kein Bezug zu einem „rezenten Angriff“ hergestellt werden könne, wie es im Erlass des Bundesministeriums für Justiz hieß, durch den der Spruch unterbunden werden sollte und der die Grundlage des Exekutivhandelns und der Staatsanwaltschaften bildet. Denn der 7. Oktober 2023 hatte zum Zeitpunkt der Festnahme bereits mehr als zwei Jahre zurückgelegen.
Diese Feststellung des Oberlandesgerichts ist wesentlich, da sie zeigt, dass auch aus Sicht des Oberlandesgerichts dem ministeriellen Erlass zur Strafverfolgung des Spruchs „From the River to the Sea, Palestine will be free“ keine ausreichenden Argumente zugrunde liegen. Der Spruch ist in Österreich schlicht nicht illegal. Der Enthaftungsbeschluss des OLG legt nämlich nahe, dass die Argumentation, auf die sich der Verfassungsgerichtshofs bei seiner Bestätigung der Demonstrationsauflösungen im Herbst 2023 unter Berufung auf eine behauptete Nähe zum 7. Oktober stützte,, ihre Gültigkeit verloren hat.
Wir haben bereits mehrfach dargelegt, dass der Erlass politisch motiviert ist und Ausdruck einer undemokratischen, autoritären Wende hin zu einer Gesinnungsjustiz ist. Wir werden weiterhin „From the river to the sea, Palestine will be free“ gemeinsam rufen – bis Besatzung und Apartheid in Palästina überwunden sind, bis ethnische Vertreibungen und Völkermord beendet sind und ein gerechter Frieden in Palästina erreicht ist, wie es auch das Völkerrecht vorsieht. „From the River to the Sea, Palestine will be Free“ bleibt uns ein gemeinsamer Leitspruch, für Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Palästina.
